Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig ab 15.09.2023
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Shopsystem „Orderlion“ und damit verbundene Dienstleistungen und Produkte der Orderlion GmbH („Anbieter“).
1. Geltung, Vertragsschluss
Die Firma Orderlion GmbH (im Folgenden „Anbieter“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
Diese Vertragsbedingungen gelten für die Nutzung der Software des Anbieters gemäß aktueller Produktbeschreibung und Bestellformular als Software as a Service („SaaS“) oder Cloud-Angebot.
Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie weitere Nebenabreden mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie vom Anbieter schriftlich bestätigt werden.
Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, auch bei Kenntnis, nicht anerkannt, es sei denn, im Einzelfall wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Der Anbieter widerspricht ausdrücklich den AGB des Kunden. Ein weiterer Widerspruch gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden durch den Anbieter ist nicht erforderlich.
Änderungen der AGB werden dem Kunden mitgeteilt und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträge nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt.
Die Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich.
Die Software wird vom Anbieter als SaaS- oder Cloud-Lösung betrieben. Dem Kunden wird ermöglicht, die auf den Servern des Anbieters oder eines vom Anbieter beauftragten Dienstleisters gespeicherte und laufende Software während der Laufzeit dieses Vertrags über eine Internetverbindung für eigene Zwecke zu nutzen und seine Daten mit deren Hilfe zu speichern und zu verarbeiten.
2. Art und Umfang der Dienstleistung
Der Anbieter stellt dem Kunden die Software in der jeweils vereinbarten Version am Router-Ausgang des Rechenzentrums, in dem sich der Server mit der Software befindet, zur Nutzung zur Verfügung („Übergabepunkt“). Die Software, die zur Nutzung benötigte Rechenleistung und der benötigte Speicher- und Datenverarbeitungsraum werden vom Anbieter bereitgestellt. Der Anbieter schuldet nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem beschriebenen Übergabepunkt.
2.1 Funktionsumfang
Orderlion stellt in Zusammenarbeit mit dem Kunden auf der Grundlage des geschlossenen Kaufvertrags das Orderlion-Bestellsystem für die Auftragsabwicklung durch den Kunden wie folgt zur Verfügung:
- Anzeige des Artikelsortiments
- Anzeige von Werbeaktionen
- Anzeige von nicht gelisteten/listen-/kundenspezifischen Preisen
- Möglichkeit, Favoritenlisten zusammenzustellen
- Einkaufswagen-Displays
- Dokumente hochladen und teilen Darüber hinaus werden dem Kunden, sofern eine EDI-Verbindung zwischen dem Kunden und Orderlion besteht, folgende Funktionen zur Verfügung gestellt:
- Übermittlung erteilter Bestellungen per EDI oder E-Mail
- Automatisierte Verarbeitung und Import von Bestellungen aus verschiedenen Quellen wie E-Mail, Voicemail
- Festlegung der Liefertage pro Käufer und Standort
- Festlegung von Mindestbestellwerten pro Käufer und Standort
- Option zum Anzeigen oder Ausblenden von Artikelpreisen
- Automatisches Hochladen von Dokumenten
- Verwaltung von Einladungen und Kommunikation mit Käufern
2.2 Leistungsumfang
2.2.1 Laufende Softwarewartung:
- Bereitstellung laufender Software-Updates: Bei der Aktualisierung des Portals wird darauf geachtet, „Downtimes“ (eingeschränkte Nutzungsmöglichkeiten) so weit wie möglich zu vermeiden (Master/Slave-Prinzip).
- Die Installation von Sicherheitsupdates
- die Verfügbarkeit der Software liegt gemäß den aktuell geltenden Herstellerspezifikationen im Jahresmittel bei 98%
2.2.2 Pflege von EDI-Verbindungen
2.2.3. Unterstützung
- Anfragen per E-Mail an support.uk@orderlion.com oder telefonisch an +49 30 52001660 (Deutschland) und +43 664/872 4343 (Österreich) in Deutsch und Englisch (von Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr, ausgenommen österreichische Feiertage). Eventuelle Terminänderungen werden im Voraus mitgeteilt.
- Verwendung von SLA: Interne ticketbasierte Bearbeitung von Support-Anfragen.
- Die Bereitstellung der Hotline/der technische Support für Besteller gehören ausdrücklich nicht zum Leistungsumfang des Anbieters. Die Betreuung des Bestellers erfolgt durch den Besteller.
2.2.4 Details der EDI-Verbindung
Details zur EDI-Integration finden Sie in den Orderlion EDI Docs unter: https://edidocs.orderlion.com/
2.3 Kooperationsvereinbarung
ProjektplanungKunde und Orderlion vereinbaren, unmittelbar nach Vertragsschluss in Zusammenarbeit einen Projektplan für die Implementierung von Orderlion zu definieren. Diese Umsetzung zu festgelegten Bedingungen erfordert gegenseitiges Engagement in Form der im Projektplan vereinbarten Projektschritte und des Zeitrahmens. Zeitrahmen.
3. Verfügbarkeit der Software
Der Anbieter weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste auftreten können, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat. Dazu gehören insbesondere Handlungen Dritter, die nicht im Namen des Anbieters handeln, technische Bedingungen des Internets, die vom Anbieter nicht beeinflusst werden können, und höhere Gewalt. Die vom Kunden verwendete Hardware, Software und technische Infrastruktur können ebenfalls Einfluss auf die Dienste des Anbieters haben. Soweit solche Umstände einen Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionsfähigkeit des vom Anbieter bereitgestellten Dienstes haben, hat dies keinen Einfluss auf die Vertragskonformität der erbrachten Dienste.
Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter etwaige Funktionsausfälle, Fehlfunktionen oder Beeinträchtigungen der Software gemäß den Vereinbarungen im Auftragsblatt unverzüglich und so genau wie möglich mitzuteilen.
4. Rechte an der Datenverarbeitung, Datensicherung
Der Kunde räumt dem Anbieter zum Zwecke der Vertragsabwicklung das Recht ein, die vom Anbieter für den Kunden zu speichernden Daten zu vervielfältigen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Dienstleistungen erforderlich ist. Der Anbieter ist auch berechtigt, die Daten in einem Failover-System oder einem separaten Failover-Rechenzentrum aufzubewahren. Zur Behebung von Störungen ist der Anbieter auch berechtigt, Änderungen an der Datenstruktur oder dem Datenformat vorzunehmen.
5. Vergütung
Die Zahlungsfrist und die Höhe der Entschädigung richten sich nach dem vom Kunden angenommenen Angebot. Die Zahlungsmethode wird separat vereinbart und dokumentiert: Zu den Optionen gehören die Zahlung per Rechnung, SEPA-Lastschrift und jährliche Abrechnung. Sofern nicht anders vereinbart, wird die monatliche Lizenzgebührenrechnung am Tag des Vertragsabschlusses für den jeweiligen Monat im Voraus ausgestellt und ist innerhalb von 14 Tagen ab Fälligkeit der Zahlung fällig. Sofern nicht anders vereinbart, wird die monatliche Lizenzgebühr jeweils am ersten Werktag des Monats für den Zeitraum des Zahlungsrückstands in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Sofern nicht anders vereinbart, sind allfällige Einrichtungsgebühren 14 Tage nach Eingang der Bestellung fällig. Die Zahlung hat durch das bei Vertragsschluss gewählte Zahlungsmittel (Lastschrift oder Banküberweisung) zu erfolgen.
Kommt der Kunde mit der Zahlung einer fälligen Vergütung um mehr als vier Wochen in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur Software nach 2 vorherigen Mahnungen mit Frist und Ablauf der Frist zu sperren. Der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt von der Sperrung unberührt. Der Zugang zur Software wird unmittelbar nach Begleichung des Zahlungsrückstands reaktiviert.
Der Anbieter kann die Preise sowie die Tarife für eine vereinbarte Vergütung nach Ablauf des ersten Jahres seit Unterzeichnung des Angebots an die allgemeine Preisentwicklung anpassen. Beträgt die Gebührenerhöhung mehr als 5%, kann der Kunde das Vertragsverhältnis zum Ende des aktuellen Vertragsmonats kündigen.
Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der im Geschäftsverkehr geltenden Höhe. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde bei Zahlungsverzug, dem Anbieter die anfallenden Mahn- und Inkassospesen zu erstatten, soweit sie für eine angemessene Rechtsverfolgung erforderlich sind. Dazu gehören in jedem Fall die Kosten für zwei Mahnungen in üblicher Höhe von derzeit mindestens 20,00€ pro Mahnung sowie ein Mahnschreiben eines mit dem Inkasso beauftragten Anwalts. Die Geltendmachung weiterer Rechte und Ansprüche bleibt unberührt.
Bei Zahlungsverzug des Kunden kann der Anbieter alle im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
Darüber hinaus ist der Anbieter nicht verpflichtet, weitere Leistungen zu erbringen, bis der offene Betrag beglichen ist (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Zahlung des Entgelts bleibt unberührt.
Wurde Ratenzahlung vereinbart, behält sich der Anbieter das Recht vor, für den Fall, dass Teilbeträge oder Nebenforderungen nicht fristgerecht bezahlt werden (Terminverlust), sofortige Zahlung der gesamten offenen Schuld zu verlangen.
Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Anbieters aufzurechnen, es sei denn, die Forderung des Kunden wurde vom Anbieter schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde wird den Anbieter bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen.
Die ordnungsgemäße und regelmäßige Sicherung seiner Daten liegt in der Verantwortung des Kunden. Dies gilt auch für Dokumente, die dem Anbieter im Rahmen der Vertragsabwicklung zur Verfügung gestellt werden.
Für die Nutzung der Software müssen die sich aus der Produktbeschreibung oder dem Angebot ergebenden Systemanforderungen beim Kunden erfüllt sein. Die Verantwortung dafür trägt der Kunde selbst.
Der Kunde hat die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten geheim zu halten und sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter, denen Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden, dies ebenfalls tun. Der Service des Anbieters darf Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden, es sei denn, dies wurde ausdrücklich von den Parteien vereinbart.
7. Garantie
Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, in jedem Fall innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/ Leistung durch den Anbieter, versteckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach deren Entdeckung, schriftlich unter Beschreibung des Mangels zu rügen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen sowie das Recht, Fehler aufgrund von Mängeln anzufechten, ausgeschlossen.
Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge hat der Kunde Anspruch auf Verbesserung oder Ersatz der Lieferung/Leistung durch den Anbieter. Der Anbieter wird die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist beheben, wobei der Kunde dem Anbieter ermöglicht, alle zur Prüfung und Behebung von Mängeln erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Der Anbieter ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn dies unmöglich ist oder für den Anbieter mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Falle der Verbesserung obliegt es dem Kunden, die Übersendung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten vorzunehmen.
Es obliegt auch dem Kunden, die Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit zu überprüfen. Der Anbieter ist lediglich verpflichtet, eine grobe Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit durchzuführen. Der Anbieter haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten bei leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden, sofern diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
Die Garantie ist ausgeschlossen für Mängel, die auf Transportschäden, Betriebssystemfehler, Hardwarefehler, veränderte Betriebssystemkomponenten, veränderte Schnittstellen zu anderen Programmen oder Geräten, andere veränderte Parameter der Systemumgebung, Computerviren oder andere Schadsoftware zurückzuführen sind.
Die Gewährleistungsfrist beträgt einen Monat ab Lieferung/Leistung. Der Rückgriffsanspruch gegen den Anbieter gemäß § 933b Abs. 1 ABGB ist ausgeschlossen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Mängeln zurückzuhalten. Die Vermutung des § 924 ABGB ist ausgeschlossen.
8. Haftung und Schadensersatz
In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung des Anbieters und seiner Mitarbeiter, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Personen“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, unabhängig davon, ob es sich um direkte oder indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden, Schäden aus Verzug, Unmöglichkeit, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit muss vom Geschädigten nachgewiesen werden. Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner „Leute“.
Jegliche Haftung des Anbieters für Ansprüche, die aufgrund der vom Anbieter erbrachten Leistung gegen den Kunden geltend gemacht werden (z.B. Werbemaßnahme), ist ausdrücklich ausgeschlossen, sofern der Anbieter seiner Informationspflicht nachgekommen ist oder eine solche Pflicht für ihn nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet der Anbieter nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für etwaige Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat den Anbieter insoweit schad- und klaglos zu halten.
Der Kunde akzeptiert, dass der Anbieter keine dauerhafte Fehlerfreiheit und Verfügbarkeit der verwendeten oder hergestellten Software, Hardware und sonstigen Dienste garantieren kann und daher eine Haftung für Schäden aufgrund von Softwarefehlern, Softwarelücken, Datenlecks, Datenverlust, gestohlenen Daten oder sonstiger Ausnutzung von Sicherheitslücken ausgeschlossen ist. Die Verwendung der Software ist kein Ersatz für die menschliche Kontrolle der übertragenen oder generierten Daten. Im Falle einer Wartung oder eines sonstigen Ausfalls der Software muss auf eine manuelle Bearbeitung durch den Kunden zurückgegriffen werden können.
Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; in jedem Fall jedoch nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung des Anbieters. Schadensersatzansprüche sind der Höhe nach auf den Nettobestellwert begrenzt.
Sollten durch den Verlust von Daten Schäden des Kunden entstehen, haftet der Anbieter hierfür nicht, soweit die Schäden durch eine regelmäßige und vollständige Sicherung aller relevanten Daten durch den Kunden vermieden worden wären. Der Kunde wird selbst oder durch Dritte eine regelmäßige und vollständige Datensicherung durchführen oder durchführen lassen und ist dafür allein verantwortlich.
9. Kundendaten und Freistellung von Ansprüchen Dritter
Der Anbieter speichert als technischer Dienstleister für den Kunden Inhalte und Daten, die der Kunde bei der Nutzung der Software eingibt, speichert und zum Abruf zur Verfügung stellt. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber dem Anbieter, keine Inhalte und Daten zu posten, die strafbar oder sonst in absoluten Zahlen oder im Verhältnis zu einzelnen Dritten rechtswidrig sind und im Zusammenhang mit der Software keine Programme zu verwenden, die Viren oder andere Schadsoftware enthalten. Der Kunde bleibt die verantwortliche Stelle in Bezug auf personenbezogene Daten und muss daher stets überprüfen, ob die Verarbeitung solcher Daten durch die Nutzung der Software durch entsprechende Genehmigungen unterstützt wird.
Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für alle verwendeten Inhalte und verarbeiteten Daten sowie die hierfür erforderlichen Rechtspositionen. Der Anbieter nimmt keine Kenntnis von Inhalten des Kunden und überprüft die vom Kunden mit der Software verwendeten Inhalte generell nicht.
In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Kunde, den Anbieter von jeglicher Haftung und allen Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines Gerichtsverfahrens, freizustellen, wenn Dritte, einschließlich Mitarbeiter des Kunden persönlich, aufgrund angeblicher Handlungen oder Unterlassungen des Kunden gegen den Anbieter in Anspruch nehmen. Der Anbieter wird den Kunden über den Anspruch informieren und ihm, soweit rechtlich möglich, Gelegenheit geben, den geltend gemachten Anspruch zu verteidigen. Gleichzeitig hat der Kunde dem Anbieter unverzüglich alle ihm zur Verfügung stehenden Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand des Anspruchs ist, in vollem Umfang zur Verfügung zu stellen.
Weitergehende Schadensersatzansprüche des Anbieters bleiben unberührt.
10. Vertragsdauer und Kündigung
Die Vertragsdauer beträgt 12 Monate ab dem Datum der Bestellung. Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit verlängert sich die Laufzeit automatisch um weitere 12 Monate zum vereinbarten Preis, sofern im jeweiligen Vertrag nichts anderes angegeben ist. Ist eine automatische Verlängerung nicht gewünscht, kann diese Vereinbarung mit einer Frist von drei Monaten im Voraus schriftlich gekündigt werden, sofern der jeweilige Vertrag keine andere Regelung vorsieht.
Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist beiden Parteien vorbehalten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit der Zahlung einer fälligen Vergütung mehr als zwei Monate im Rückstand ist. Hat der Kunde den Kündigungsgrund zu vertreten, ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter die vereinbarte Vergütung abzüglich der vom Anbieter ersparten Aufwendungen bis zu dem Tag zu zahlen, an dem der Vertrag im Falle einer ordentlichen Kündigung frühestens enden würde.
Kündigungserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Die Einhaltung dieses Formulars ist Voraussetzung für die Wirksamkeit der Kündigung. Telefon-, Telefax- oder mündliche Vereinbarungen genügen nicht dem Schriftformerfordernis. Kündigungen per E-Mail sind erst nach Bestätigung durch den Anbieter gültig, um eine erfolgreiche Lieferung sicherzustellen und zu bestätigen.
11. Vertraulichkeit
Die Parteien sind verpflichtet, alle Informationen über die jeweils andere Partei, die ihnen bekannt geworden sind oder ihnen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung bekannt werden und die als vertraulich gekennzeichnet sind oder aufgrund anderer Umstände als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse identifizierbar sind (im Folgenden: „vertrauliche Informationen“), dauerhaft geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben, aufzuzeichnen oder anderweitig zu verwenden (im Folgenden: „vertrauliche Informationen“), es sei denn, die jeweils andere Partei hat ausdrücklich schriftlich in die Weitergabe oder Nutzung eingewilligt oder die Informationen sind dazu verpflichtet, gesetzlich, gerichtlich offengelegt werden Entscheidung oder Verwaltungsentscheidung.
Die Informationen sind keine vertraulichen Informationen für die Zwecke dieses Abschnitts 12, wenn
- der anderen Partei bereits zuvor bekannt waren, ohne dass die Informationen einer Geheimhaltungspflicht unterliegen,
- allgemein bekannt sind oder bekannt werden, ohne dass die übernommenen Geheimhaltungspflichten verletzt werden,
- der anderen Partei von einem Dritten ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung mitgeteilt.
Die Verpflichtungen aus diesem Abschnitt 12 gelten auch nach Beendigung dieser Vereinbarung weiter.
12. Abtretung von Rechten und Pflichten
Eine Abtretung der Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig. Der Anbieter ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu beauftragen.
13. Datenschutz
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Kontaktperson, Geschäftsadresse und weitere Adressen des Kunden, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindung, Kreditkartendaten, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise für die Zusendung von Angeboten, Werbebroschüren und Newslettern (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Verweises auf die bestehende oder ehemalige Geschäftsbeziehung mit dem Kunden (Referenz). Der Kunde erklärt sich bis auf Widerruf damit einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken zugesandt werden darf. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich per E-Mail, Telefax oder Brief an die oben in den AGB aufgeführten Kontaktdaten widerrufen werden.
14. Anwendbares Recht
Der Vertrag und alle sich daraus ergebenden gegenseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen dem Anbieter und dem Kunden unterliegen österreichischem materiellen Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters. Im Falle des Versands geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald der Anbieter die Ware an den von ihm gewählten Spediteur übergeben hat.
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Anbieter und dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist das für den Sitz des Anbieters sachlich zuständige Gericht. Ungeachtet des Vorstehenden ist der Anbieter berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Soweit in diesem Vertrag Bezeichnungen, die sich auf natürliche Personen beziehen, nur in männlicher Form angegeben sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Verwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweilige geschlechtsspezifische Form zu verwenden.